Anstalt des öffentlichen Rechts
"Staatliche Schlösser und
Gärten Baden-Württemberg (SSG)"
Aufgrund von § 4 des Gesetzes zur Errichtung des
Landesbetriebs "Vermögen und Bau Baden-Württemberg" vom
14. Dezember 2004 (GABl S. 891) hat das Finanzministerium mit
Organisationserlass
vom 6. Oktober 2008, Az.: 4-3360/50 die nicht rechtsfähige
Anstalt des öffentlichen Rechts "Staatliche Schlösser und
Gärten Baden-Württemberg (SSG)" als Teil des
Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg
errichtet.
Regelungen zur SSG ergeben sich aus dem Organisationserlass
und dem Statut vom
02. Januar 2014.
Die von SSG betreuten Kulturliegenschaften ergeben sich aus der Objektliste.