Landesbetrieb Bundesbau Baden-Württemberg
Am 01.01.2004 wurden für die Aufgaben der Vermögens-
und Hochbauverwaltung zwei Betriebe nach § 26 LHO
eingerichtet. Seither besteht der Landesbetrieb „Bundesbau
Baden- Württemberg" für die Bundesbauaufgaben und setzt
sich aus der Abteilung Bundesbau Betriebsleitung in der
Oberfinanzdirektion Karlsruhe und den nachgeordneten sechs
Staatlichen Hochbauämtern zusammen.
Die örtlichen Zuständigkeiten und die Standorte der 6 Staatlichen Hochbauämter, sowie deren Außenstellen, gehen zurück auf die Anordnung der Landesregierung über Sitze und Bezirke der Ortsdienststellen der Staatlichen Vermögens-und Hochbauverwaltung vom 20. Oktober 1997 (GBl. S. 434).